Mannheim unter Strom
ursel risch | 27.01.2010 | Termine | 0 Kommentare |
22. Februar 2010
19:30

Stromwechselparty im Haus der evangelischen Kirche in M,1, 1a
in Mannheim
veranstaltet von:
Umweltforum Mannheimer Agenda e.V., 100 Pro Energiewende e.V. und der evangelischen Kirche in Mannheim
Kopenhagen ist vorbei – was können WIR tun, damit das Klima nicht zur Katastrophe wird?
Bei guter Musik erwarten Sie Infos rund um klimafreundlichen Strom und die Möglichkeit, gleich zu einem Ökostromanbieter zu wechseln.
Referenten:
Dipl. Ing. Oliver Decken
Umweltforum Mannheimer Agenda 21 e.V.
Dr.A. Witthöft-Mühlmann
Büro für Energie und Umwelt, Evangelische Landeskirche
Ursel Risch
100 Pro Energiewende e.V.



Atomkonzerne verhandeln über Kundengeld
ursel risch | 21.01.2010 | Allgemein | 0 Kommentare |

Die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW widerspricht dem Eindruck, die Atomkonzerne RWE, E.On, EnBW und Vattenfall könnten mit der Bundesregierung über größenordnungsmäßig 230 bis 340 Milliarden Euro “eigenes” Geld verhandeln. “Die Manager der Atomindustrie und die Vertreter der Bundesregierung sprechen heute Abend im Bundeskanzleramt über Geld, das uns Stromkunden in den kommenden Jahren erst noch durch drastisch überhöhte Strompreise aus der Tasche gezogen werden soll. Das wirtschaftspolitische Ziel einer preiswerten Energieversorgung wird hierbei mit Füßen getreten”, kritisiert IPPNW-Energieexperte Henrik Paulitz. “Die Bevölkerung ist mehrheitlich überhaupt nicht willens, den Weiterbetrieb der gefährlichen Atommeiler auch noch mit ständig steigenden Strompreisen, Subventionen und Privilegien zu bezahlen.”

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Die Bedeutung des Thüga-Verkaufs
Andreas Frank | 21.01.2010 | Allgemein | 1 Kommentar |

Am 2. Dezember wurde die Thüga AG vom E.ON-Konzern an ein Konsortium aus verschiedenen Stadtwerken verkauft. Die Thüga AG ist ein Energieversorger, der im Stromsektor im Wesentlichen Beteiligungen an anderen Stadtwerken hält und im Gassektor auch operativ tätig ist. Ein weiterer Bereich ist die Trinkwasserversorgung. Das erwerbende Stadtwerkekonsortium besteht aus enercity (Stadtwerke Hannover AG), der Mainova AG (Frankfurt a. M.) und N-ERGIE AG (Nürnberg) mit jeweils rund 20,53 % und der Stadtwerkegruppe KOM9, die mit 38,41 % beteiligt sind. Die Bürgerinitiative „Thüga in Bürgerhand“ kam bislang nicht zum Zuge, hofft aber über die an KOM9 beteiligten Stadtwerke Freiburg doch noch einen Anteil zu erwerben. …weiterlesen »



Neuer Atomkonsens – das Spiel mit dem Feuer
ursel risch | 15.01.2010 | Allgemein | 0 Kommentare |

IPPNW-Presseinformation vom 15. Januar 2010

Sicherheitsmängel deutscher Atomkraftwerke erlauben keine Laufzeitverlängerungen

Die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW kritisiert den Vorschlag des bayerischen Umweltministers Markus Söder, den Atomkonzernen Laufzeitverlängerungen von weiteren rund 10 Jahren anzubieten. “Wenn der von der Regierungskoalition postulierte Maßstab der Sicherheit Ernst genommen wird, dann dürfen die Laufzeiten deutscher Atomkraftwerke nicht verlängert werden”, so IPPNW-Atomexperte Henrik Paulitz. “Es geht bei dieser Entscheidung um eine Abwägung zwischen der Sicherheit für die Bevölkerung und den Extra-Profiten für nur vier Atomkonzerne.” …weiterlesen »



Der Bürgerprotest gegen die deutschen Kohlekraftwerke ist Klimaschutz
ursel risch | 15.01.2010 | Allgemein | 0 Kommentare |

15.1.2010
In den letzten zwei Jahren wurden elf Projekte gekippt
Der Bürgerprotest ist beim Klimaschutz viel wirksamer als die Politik.

Das Jahr 2009 war erfolgreich im Widerstand gegen Kohlekraftwerke. Der Unterschied ist eindeutig: Während die Klimakonferenz in Kopenhagen – die Bühne der Politik – zu einem beschämenden Desaster wurde, das nicht zu relativieren ist, gelang es den Umwelt- und Naturschutzbewegungen, elf geplante Kohlekraftwerke zu verhindern und zwei weitere ins Straucheln zu bringen.

Tatsächlich wird immer mehr Bürgern klar: Die drei Brennstoffe Atom, Öl und Kohle, die im letzten Jahrhundert mit den Zielen einen gewaltigen Auftrieb erlebt haben, können und dürfen keine Zukunft haben. …weiterlesen »



Einladung zum “Sonntagsspaziergang” in Biblis
ursel risch | 13.01.2010 | Termine | 0 Kommentare |
17. Januar 2010
14:00bis16:00

Treffpunkt 14 Uhr Bahnhof Biblis.

ACHTUNG:

KEINE Demonstration im Rahmen des Sonntagsspaziergangs am 17.01.2010 in
Biblis.
DIESE Veranstaltung ist abgesagt.

Die Kreisverwaltung Bergstraße/Ordnungsamt Biblis hat mir gestern,
Freitag, den 15.02 um 11.50 mit sofortiger Wirkung die Verantwortung für
eine öffentliche Versammlung (Demonstration) in der Gemeinde Biblis
verfügt. (Im Anschluss befindet sich der Wortlaut des Schreibens)

Es verwundert angesichts der Brisanz des Themas Atomkraft mich
eigentlich nicht, dass immer mehr Menschen selbstständig und ohne
Rücksprache (mit wem auch immer) Aufrufe zur Teilnahme an den
Sonntagsspaziergängen in Biblis veröffentlichen.
Ferner verwundert es angesichts der vielen Einzelmeldungen in Presse und
Fernsehen nicht, dass immer mehr Menschen zu der Ansicht gelangen, nur
durch persönliches Engagement und durch Präsenz in der
Öffentlichkeit/auf der Straße eine nukleare und gesellschaftliche
Katastrophe zu verhindern.
Kurz erwähnt seien hier:
- das Zustandekommen der Inbetriebnahme, das Betreiben und die Havarie
des Endlagers Asse
- das Zustandekommen der Entscheidung für einen Atommüllendlagerstandort
Gorleben
- die Gespräche über Laufzeitverlängerungen zwischen Energieversorgern
und der Bundesregierung mit bereits klaren Zielvorgaben.
- die Anhaltende Störanfälligkeit des AKW Biblis.
etc, etc.

Ich habe persönlich den Sonntagspaziergang im Dezember als Demonstration
angemeldet und dort auf die Notwendigkeit der ständigen Achtsamkeit und
Präsenz in Biblis hinzuweisen. In diesem Rahmen habe ich lediglich
bekanntgegeben, dass mehrere Menschen beabsichtigen, wie jeden dritten
Sonntag im Monat am 17.01.2010 um 14 Uhr in Biblis spazieren zu gehen
und gerne auch andere Menschen sehen würden.
Dies betrachte ich als Meinungsäußerung, nicht als Aufruf.

Ich wollte “nur” spazieren gehen, auf Gehwegen, Feldwegen, ohne Verkehr
zu behindern, ohne Krawall und Krach, nur aus Protest und Widerstand.
Ich sehe mich persönlich weder in der Lage, am 17.01.2010 eine
öffentliche Versammlung zu leiten (da ich persönlich doch nicht, wie
ursprünglich vorgehabt, vor Ort bin), noch ist es mir möglich, da auch
ich nicht weiß, wer denn in Biblis spazieren geht, eine Ersatzperson zu
benennen.
Paradoxerweise wäre ich oder eine VertreterIn als VersammlungsleiterIn
für die Aufrechterhaltung der Ordnung für alle Spaziergänger in der
Gemarkung Biblis verantwortlich, ich müsste vorab Ort, Dauer, Strecke,
Anzahl der Teilnehmer und vieles mehr der Ordnungsbehörde mitteilen. Ich
müsste Auflagen der Ordnungsbehörde den Spaziergängern mitteilen, für
die Erreichbarkeit der TeilnehmerInnen sorgen, etc.

Da ich also den mir auferlegten Pflichten nicht nachkommen kann, bleibt
als einzige Konsequenz, diese Veranstaltung öffentlich abzusagen.

Daraus folgt:

Es wird am Sonntag,den 17.01.um 14 Uhr in Biblis keine Demonstration im
Rahmen des Sonntagsspaziergangs geben. Diese Veranstaltung ist hiermit
abgesagt.

Es bleibt noch darauf hinzuweisen, dass die Teilnahme an einer nicht
gemeldeten Versammlung eine Ordnungswidrigkeit ist, die Durchführung
einer nicht angemeldeten Veranstaltung kann als Straftat gewertet werden.
Lt. telefonischer Aussage zieht die Kreisverwaltung in Erwägung, die
Versammlung unangemeldet verbieten zu lassen – mit allen Konsequenzen -
die Gefahrenabwehrprognose sei laut Polizei negativ, da auch mit Clowns
und Autonome/schwarzer Block zu rechnen sei.

KEINE DEMO IN BIBLIS.
JEDER SPAZIERGÄNGER EIN SCHWARZER BLOCK.
JEDEM MONAT SEIN DRITTER SONNTAG.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Raschke

——– Original-Nachricht ——–
Betreff: Sonntagsspaziergang am 17.1.10 in Biblis
Datum: Fri, 15 Jan 2010 11:57:53 +0100 (CET)
Von: Ilse Guerth
Organisation: gemeinde-biblis
An: mailto:Andreas-Raschke@gmx.de

Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

beigefügt die Verfügung für den Sonntagsspaziergang am 17.1. in Biblis.

Vollzug des Versammlungsgesetzes

Ihre Anmeldung zu einem Sonntagsspaziergang als öffentliche Ver-sammlung
für den 17.01.2010 in Biblis

Sehr geehrter Herr XXXXXX,

I.
in Ihrem Schreiben vom 30.11.09 habe Sie angekündigt, dass regelmäßig am
dritten Sonntag im Monat Spaziergänge interessierter atomkritischer
Menschen in der Gemar-kung Biblis stattfinden werden. Auch haben Sie am
20.12.09 in Biblis am Bahnhof mit Mikrophon öffentlich zum
Sonntagsspaziergang am 17.1.10 aufgerufen. Da es sich hier-bei
offensichtlich um öffentliche Versammlungen im Sinne des
Versammlungsgesetzes handelt, sind diese gem § 14,1 spätestens 48
Stunden vor der Bekanntgabe der zustän-digen Behörde unter Angabe des
Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges an-zumelden. Wir
betachten Ihre Anmeldung vom 30.11.09 als eine solche Anmeldung, wei-sen
aber jetzt schon darauf hin, dass zukünftig jeder Sonntagsspaziergang
entspre-chend anzumelden ist. Dies dient insbesondere auch zum Schutz
der Veranstaltung da nur eine angemeldete Versammlung erlaubt ist und
unter dem Schutz des Versamm-lungsrechtes steht. Ihrer Anmeldung sind
folgende Angaben zu entnehmen:

- Veranstalter sind Sie Herr XXXXXXX
- Veranstaltungsdauer: ab 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
- Veranstaltungsort: Biblis
- Sie erwarten 50 Teilnehmer.
- Als verantwortlichen Versammlungsleiter haben Sie sich selbst benannt.

II.
Aufgrund der §§ 15 Abs. 1, 18 Abs. 1 und 2, 19 des Gesetzes über
Versammlungen und Aufzüge in der Fassung der Bekanntmachung vom
15.11.1978 (BGBl. I, S. 1789), zuletzt geändert durch Gesetz vom
24.03.2005 (BGBl. I, S. 969) erteilen wir folgende Auflagen:

1. Dauer / Zeitliche Beschränkung:
Die angemeldete Veranstaltung ist am 17.01.10 in der Zeit zwischen 14.00
Uhr und 17.00 Uhr durchzuführen. Das Ende der Veranstaltung ist durch
die Verantwortlichen unmissverständlich zu verkünden und die Teilnehmer
darauf hinzuweisen, dass Sie fortan nicht mehr dem Schutz des
Versammlungsrechts unterliegen. Vor allem der Hinweis auf Beachtung und
Einhaltung der StVO hat zu erfolgen.
2. Zugweg:
Der Spaziergang hat den von Ihnen angegeben Zugweg zu nehmen :
Start: Biblis Bahnhof 14:00 Uhr
Heinrichstraße, Darmstädter Straße, Kirchstraße, Wattenheimer Straße,
Berli-ner Straße, Parkplatz Riedsee, Querung L3261, Feldweg rechts,
Mersweg, Im Helfrichsgärtel, Am Rübgarten, Bei der Gurkenfabrik,
Lindenstraße, Festplatz, Lenaustraße, Darmstädter Straße, Bahnhofstraße,
Bahnhof. Abweichungen
hiervon sind vorab mit der Unterzeichnerin und der Polizei zu besprechen.

3. Verantwortlicher Leiter:
Verantwortlicher Leiter der Versammlung sind Sie, Herr XXXXXXXXXX.
Als der für die
Versammlung verantwortliche Leiter haben Sie während der gesamten
Versammlung anwe-send zu sein. Sie haben die zur Aufrechterhaltung der
Ordnung der Versamm-lung erforderlichen Anordnungen zu erteilen,
insbesondere den Versamm-lungsteilnehmern vor Beginn der Versammlung die
sie betreffenden Auflagen in geeigneter Form bekannt zu machen. Sie
müssen mit Ihren Anweisungen alle Teilnehmer jederzeit erreichen können
und sind verpflichtet, die Veranstal-tung für beendet zu erklären, wenn
sie sich nicht durchzusetzen vermögen oder die Ordnung nicht aufrecht
zu erhalten bzw. herzustellen vermögen.

4. Vorbereitung der Versammlung:
Am 17.01.10 sollen Sie als der verantwortlicher Leiter, an dem Bibliser
Bahn-hofsvorplatz ab 13.45 Uhr anwesend sein und mit der Unterzeichnerin
und dem Verantwortlichen der Polizei Kontakt aufnehmen.

5. Ordner:
. Sollten mehr als 50
Versammlungsteilnehmer anwesend sein, ist je 50 Ver-sammlungsteilnehmer
ein Ordner zu stellen.

6. Transparente, Schilder:
Transparente bzw. Schildertafeln, sowie Fahnen- oder Schilderstangen
dürfen nur aus Holz, Kunststoff oder vergleichbarem, nicht zur
Verletzung von Men-schen geeignetem Material gefertigt werden und dabei
eine Länge von 200cm und einen Durchmesser von 2cm bei Rundhölzern bzw.
eine Kantenlänge von 2cm bei Kanthölzern nicht überschreiten.

7. Reden:
Es ist von Ihnen nicht geplant, dass Redner auf der Veranstaltung
sprechen. Sollte dies doch der Fall sein, haben Sie dafür Sorge zu
tragen, dass der Inhalt der Reden die öffentliche Sicherheit und Ordnung
nicht beeinträchtigt.

8. Lautsprecher, Megaphone, Filmaufnahmen:
Bei Benutzung eines Lautsprecherwagens, wie auch von Handmegaphonen ist
auf eine angemessene Lautstärke zu achten. Eine erhebliche Belästigung
der Umgebung ist auszuschließen. Bei polizeilichen
Lautsprecherdurchsagen ist der eigene Lautsprecherbetrieb sofort
einzustellen und darf erst nach Beendigung des polizeilichen
Lautsprechereinsatzes wieder aufgenommen werden.

9. Verkehr:
Durch die Veranstaltung darf der Verkehr weder übermäßig beeinträchtigt
noch behindert werden. Den verkehrslenkenden Maßnahmen der
Vollzugspoli-zei ist zu folgen.

10. Sauberkeit und Hygiene:
Der Veranstalter hat die Beseitigung aller im Zusammenhang mit der
Veran-staltung auftretenden Verschmutzungen zu gewährleisten.

11. Getränkeausschank

Es dürfen ausschließlich nicht alkoholische Getränke in Pappbechern
ausge-schenkt werden. Die Ausgabe von Glasbehältnissen ist ausdrücklich
untersagt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Aufrag
Gürth
Gemeinde Biblis
Ordnungsamt, Sozialamt, Rentenstelle, Frauenbüro
Darmstädter Str. 25
68647 Biblis
Tel: 06245/2830 Fax: 06245/281030
mailto:iguerth@gemeinde-biblis.de



2.Treffen der Aktionsgruppe Energy Autonomy
ursel risch | 13.01.2010 | Termine | 0 Kommentare |
19. Januar 2010
19:30

ich lade Sie /euch ganz herzlich ein zum 2.Treffen der Aktionsgruppe Energy Autonomy

am Dienstag, den 19.Januar 2010 um 19:30 Uhr ins Cafga am Schillerplatz in 68159 Mannheim, B2 11 zu kommen.

Der Film zeigt die Möglichkeit und Notwendigkeit einer vollständigen Umstellung des Energieerzeugungssystems auf Erneuerbare Energien. Anhand des Engagements und der Projekte der Protagonisten in aller Welt wird dargelegt, welche Chancen eine so revolutionäre Umstellung für nachhaltige ökonomische Entwicklung, technologischen Fortschritt, soziale und ökologische Gerechtigkeit, Entwicklung der dritten Welt, Armutsbekämpfung und neue Mobilitätskonzepte bietet.
Durch eine innovative Kombination aus wissenschaftlich fundierter Information und emotionalisierenden Bildern und Musikeinlagen soll ein breites Publikum informiert, motiviert und inspiriert werden, sich für die Energiewende einzusetzen.

Der Film wird von einer ständig weiter wachsenden Bewegung getragen, die eine gesellschaftliche Dynamik in Richtung Energiewende in Gang setzen, eine breite öffentliche Diskussion anstoßen und Druck auf Lobbyisten und Politiker erzeugen will.

Ausführliche Informationen zu Film und Community sowie einen
aktuellen Trailer finden Sie auch auf www.energyautonomy.org



EU-Beschwerde wegen Kohlekraftwerk in Mannheim
ursel risch | 13.01.2010 | Allgemein | 0 Kommentare |

BUND begrüßt Vorstoß – neue Rechtsunsicherheit für Kraftwerksprojekt

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Regionalverband Rhein-Neckar-Odenwald, begrüßte die gestern eingereichte EU-Beschwerde bezüglich des geplanten Kohlekraftwerks in Mannheim. Matthias Weyland, Regionalgeschäftsführer beim BUND erklärte dazu: „Die Beschwerde zeigt eindeutig, dass rechtlich die Luft für neue Kohlekraftwerke immer dünner wird. Neben der im Dezember durch den BUND eingereichten Klage gegen den Genehmigungsbescheid wird das Vorhaben nun auch auf europäischer Ebene in Frage gestellt.“

Am Dienstag hatte der WWF in Brüssel eine formale Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Kommission eingereicht. Grund für die Beschwerde ist der Verstoß gegen eine verbindliche Auflage des EU Klima- und Energiepaketes von 2008. Nach Einschätzung des WWF verstößt der im Juli 2009 genehmigte „Block 9“ der Grosskraftwerk Mannheim AG (GKM) gegen die EU-Gesetzgebung.

Nach Aussage des BUND zeige das Verfahren einmal mehr, dass der GKM AG und den beteiligten Stromkonzernen RWE, EnBW und MVV nicht wirklich am Klimaschutz gelegen sei. Insgesamt gehe es vor dem Hintergrund der Klimakrise darum, klimaschädliche Emissionen drastisch und schnell zu verhindern. Dies funktioniere nur ohne neue Kohlekraftwerke. …weiterlesen »




BUENDNIS