Die Verhandlung findet statt am 6. Oktober 2009 um 9:15 im Landgericht Mannheim A 1. Bitte kommt zahlreich, um die AktivistInnen zu unterstützen. Die Kletteraktion von vier Umweltaktivisten aus Protest gegen das geplante Kohlekraftwerk in Mannheim beschäftigt erneut die Justiz. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen den Freispruch des Amtsgerichts Mannheims vom vergangenen Juni eingelegt, teilte die Umweltorganisation Robin Wood am Donnerstag mit. Nun überprüft das Landgericht Mannheim am kommenden Dienstag (6. Oktober den Fall. Geplant ist auch eine Ortsbesichtigung, sagte ein Gerichtssprecher. Der Prozess beginnt zunächst im Gericht, dann wollen
die Beteiligten gemeinsam zum Betriebsgeländer der Grosskraftwerk Mannheim AG (GKM) gehen. Das Umweltschützer-Quartett war im Oktober 2008 auf einen Kran geklettert und hatte in 65 Meter Höhe ein Plakat aufgehängt. Für die Justiz war der Fall zunächst klar: Hausfriedensbruch. Ohne mündliche Verhandlung sollte er per Strafbefehl erledigt werden. Die Mitglieder von Robin Wood sollten Geldstrafen zwischen 450 und 900 Euro zahlen. Ihr Widerspruch dagegen war jedoch erfolgreich und führte zum Freispruch. Nun wird der Fall erneut aufgerollt. Die Umweltaktivisten bestreiten, das Betriebsgelände betreten zu haben. Ihren Angaben zufolge hatten sie freien Zutritt zu dem Kran. (dpa/lsw)
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