Gestern hat das OVG Münster den Bebauungsplan für das E.ON Kohlekraftwerk in Datteln nach einer Klage von einem Landwirt gekippt. Ein toller Erfolg, gibt er doch Hoffnung nicht nur die Kraftwerke die in Planungen sind zu kippen, sondern eventuell sogar noch die Kraftwerke die sich im Bau befinden. Sehr interessant für die Arbeit an den anderen Standorten ist die Tatsache, dass nicht nur die Konzerne das finanzielle Risiko tragen sollten die Planungen für ein Kohlekrafwerk auf Grund eines falschen B-Planes gekippt werden, sondern auch die Kommen können angewiesen werden den Enegiekonzernen Entschädigung zu zahlen. Das Beispiel Datteln zeigt dabei nochmal ausdrücklich die Risiken für die Kommune durch solche Projekte – und ist sicherlich für die Medienarbeit vor Ort sehr geeignet. Hierzu nachfolgend die Pressemitteilung vom BUND:
Oberverwaltungsgericht kippt Bebauungsplan für E.On Kraftwerk in Datteln Düsseldorf, 03.09.2009 – Als “wegweisende Entscheidung für den Klimaschutz und herbe Schlappe für die Kraftwerkslobby” wertete der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die heutige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Bebauungsplan für das E.On-Steinkohlenkraftwerk in Datteln. In dem von einem Privatkläger angestrengten Normenkontrollverfahren hatte der 10. Senat des OVG Münster heute den Bebauungsplans für unwirksam erklärt (Az. 10 D 121/07.NE). Dieser sollte die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das bereits in Bau befindliche größte Steinkohle Monoblock-Kraftwerk Europas mit einer elektrischen Leistung von ca. 1.050 MW und einem CO2-Ausstoß von jährlich bis zu 6,5 Millionen Tonnen schaffen. Der BUND kündigte an, jetzt einen gerichtlichen Baustopp erwirken zu wollen. Das Gericht begründete die Aufhebung des Bebauungsplans v.a. mit gravierenden Verstößen gegen landesplanerische Vorgaben. So sei das Kraftwerk nicht an der im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Fläche geplant worden. Der Landesentwicklungsplan sehe als Standort für ein Großkraftwerk ein weiter von der Wohnbebauung entfernt liegendes Gebiet im Nordosten der Stadt vor. Ferner kritisierte das Gericht die unzureichende Planung der Stadt Datteln in Bezug auf den Immissionsschutz und insbesondere das Störfallrisiko. Auch seinen die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes nicht hinreichend berücksichtigt worden. Der Umfang des geplanten Flächenverbrauchs von ca. 64 Hektar sei nicht plausibel. Fraglich sei außerdem, ob die Auswirkungen des ca. 180 m hohen – auch die Abgase ableitenden – Kühlturmes auf die benachbarte Wohnbevölkerung und das Landschaftsbild sowie die zu erwartenden Luft- und Lärmimmissionen ausreichend ermittelt und abgewogen worden seien. Auch seien die Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms und des Landesentwicklungsplans zur ressourcen- und klimaschützenden Energienutzung nicht hinreichend berücksichtigt worden.
Als Konsequenz des Urteils ist nun auch die vom BUND beklagte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Kraftwerk hinfällig. Der BUND beauftragte deshalb Rechtsanwalt Dirk Teßmer, erste Schritte einzuleiten, um einen Baustopp für das Vorhaben zu erwirken. Mit dem Urteil, so der BUND, sei der erste Dominostein zur Verhinderung des Kohlekraftwerks gefallen. Jetzt würden alle Anstrengungen darauf gerichtet, dass Vorhaben endgültig zu kippen. In letzter Konsequenz müsse E.On sich darauf vorbereiten, das Kraftwerk wieder abzureißen.
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