Rathaus vergesslich?
Gerhard Fontagnier | 03.02.2009 | Blog-9 | 0 Kommentare |

Man kann ja mal was vergessen. Wir haben aber den Artikel im Mannheimer Amtsblatt (Wochenblatt) vom 17.7.2008 mitten im Bürgerbegehrensverfahren, als viele Freiwillige auf der Straße unterwegs waren und Unterschriften sammelten, nicht vergessen. Dort stand in der Überschrift: Verwaltung: Bürgerentscheid über Bebauungsplan ist unzulässig. Viele haben daraufhin nicht mehr unterschrieben, weil sie dachten es hätte ja eh keinen Sinn, da es nicht zugelassen würde. Wir haben das als Einflußnahme der Verwaltung verstanden. Nachdem wir in diesen Tagen ein Gutachten zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens erhielten, nahmen wir dies zum Anlaß für eine Pressemitteilung in der wir auch einen Schritt auf die Stadt zu machen wollten. Auch deshalb, weil wir denken, dass die vielen Aktiven und die fast 16.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner mehr Anerkennung erwarten könnten. Lebendige Demokratie sollte gepflegt werden wie ein empfindliches Pflänzchen und nicht wie lästiges “Grünzeug”. Was aus unserer Absicht wurde, liest sich dann leider im Mannheimer Morgen wie folgt:

Mannheimer Morgen vom 03. Februar 2009
Block 9: Kohle-Gegner erheben Vorwürfe gegen Stadtoberhaupt Dr. Peter Kurz. Bürger-Engagement “behindert und diskreditiert”.

Das gescheiterte Bürgerbegehren des Bündnisses “Nein zu Block 9″ im Juli sei rechtlich doch zulässig gewesen. Dies ließen das Bündnis sowie der Regionalverband des Bunds für Umwelt und Naturschutz (Bund) dieser Tage verlauten. Dabei verwiesen die beiden Organisationen auf ein entsprechendes Gutachten des Würzburger Verwaltungsrechtlers Wolfgang Baumann. Die Stadtverwaltung und das Karlsruher Regierungspräsidium hatten das Bürgerbegehren gegen Block 9 im vergangenen Jahr als rechtlich unzulässig eingestuft, da die darin verlangte Aufstellung eines Bebauungsplanes laut Gesetz ausdrücklich nicht per Bürgerbegehren geregelt werden dürfe. Die entsprechende Vorlage verabschiedete der Gemeinderat nach der Sommerpause 2008 gegen die Stimmen von Grünen und Linker Liste – sie hatten das Bürgerbegehren, das die erforderliche Zahl der Unterschriften um nahezu 5000 verfehlte, unterstützt (wir berichteten). Gerhard Fontagnier (Grüne) und Ursel Risch, Gemeinderatskandidatin der Linkspartei, sehen in diesbezüglichen Äußerungen von Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz jetzt eine “Behinderung und Diskreditierung von bürgerschaftlichem Engagement durch offizielle Stellen”.

Kurz hatte wegen rechtlicher und inhaltlicher Bedenken im Vorfeld abgelehnt, von sich aus einen Bürgerentscheid zum Thema Block 9 einzuleiten. Der Oberbürgermeister sorgte aber in einer breit angelegten Bürgerversammlung für die umfassende Information und Diskussion des geplanten neuen Steinkohleblocks im Großkraftwerk. Während der Unterschriftensammlung des Bündnisses im vergangenen Sommer, so Siegfried Raatz vom Büro des Oberbürgermeisters auf “MM”-Nachfrage, habe sich Kurz in keiner Weise zur juristischen Bewertung des Begehrens geäußert. Nachdem die Pläne zu Block 9 Ende November öffentlich erörtert wurden, arbeitet das Regierungspräsidium jetzt am Genehmigungsbescheid für das 1,2 Milliarden Euro teure Kraftwerk, der im Frühsommer erwartet wird.


Ihre Meinung:



BUENDNIS