Erfolg im Streit um GKM
Gerhard Fontagnier | 25.09.2008 | Blog-9 | 0 Kommentare |

15:36 Uhr: Karlsruhe/Mannheim. Im Streit um das geplante Kohlekraftwerk in Mannheim haben Naturschützer einen ersten Erfolg erzielt. Wie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) heute mitteilte, hat das Regierungspräsidium Karlsruhe einen Teil vorbereitender Bauarbeiten gestoppt. Laut Regierungspräsidium geht es dabei ausschließlich um Arbeiten, die den Artenschutz betreffen würden. Der BUND hatte beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg gegen das Land Klage eingereicht. Diese hat laut Regierungspräsidium eine “aufschiebende Wirkung”, wenn es um den Artenschutz geht. Aus Sicht der Naturschützer hat die Behörde der Großkraftwerk Mannheim AG (GKM) zu früh eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt. Laut BUND wurde sie zu einem Zeitpunkt erteilt, wo wesentliche Bestandteile der Genehmigungsunterlagen fehlten. Zudem sei die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung der Umwelt- und Naturschutzverbände unterblieben. Nach Überzeugung der Organisation verstößt das Land unter anderem gegen das Naturschutzrecht und das Verwaltungsverfahren. Wann sich der VGH mit der Klage befasst, ist nach Angaben eines Sprechers noch offen. (dpa)


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